Es ist unabdingbar, sich regelmäßig fortzubilden, um “am Ball” zu bleiben. Bereits für meine beiden Fachanwaltstitel bilde ich mich jährlich mindestens dreißig Stunden fort.
Daneben habe ich acht Jahre an der GenoAkademie das Führungspersonal von Banken und Unternehmen im Bank- und Gesellschaftsrecht geschult. Zusätzlich habe ich sechs Jahre die Vorlesung im Wertpapierrecht an der Akademie für Bankwirtschaft (FH) gehalten.
Neben dieser Lehrtätigkeit habe ich folgende Artikel und Bücher publiziert:
- “Wie schnell ist unverzüglich? – Die Einberufung der Generalversammlung”, NJW 2019, S. 2062
- “Wer vertritt die Genossenschaft bei Klagen gegen ehemalige Mitglieder des Aufsichtsrates?”, NJOZ 2018, S. 1201
- “Das aufsichtsrechtliche Schreckgespenst — AnsFuG und das Beraterregister -”, BI Bankinformation, Nummer 10 (2012), S. 74
- „Praxiswissen Bankrecht“ (Mitautor) Kapitel: “Patronatserklärung und Kollision von Sicherheiten”, Frankfurt a.M. 2011;
- “Prospekthaftung oder Haftung für fehlenden Prospekt?” (mit Dr. Marco Zessel, LL.M), NJW 2010, 1045 u. NJOZ 2010, S. 418;
- “Neuerungen durch das Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütungen” (mit Hannah Conrad), NJOZ 2009, S. 3199
- “Der fehlerhafte Aufsichtsratsbeschluss und seine Folgen”, NJW 2008, S. 3544 u. NJOZ 2008, S. 4294
- “Die Entwicklung des Grundsatzes der Mündlichkeit im Rahmen des gerichtlichen Geständnisses”, NJW 2008, S. 2082 u. NJOZ 2008, S. 2166
- “Daseinsvorsorge zwischen Beihilfe- und Vergaberecht”, Frankfurt a.M. 2007